Zugangsbeschränkungen
Wegen der zurzeit noch anhaltenden Corona Pandemie kann die Teilnahme an der Mitgliederversammlung durch eine Verordnung des Landes Baden-Württemberg eingeschränkt oder an bestimmte Auflagen gebunden sein.
Es ist zurzeit nicht absehbar, ob und welche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung wirksam sein werden.
Wir werden Euch an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.