Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft

für Suchtkranke und Angehörige

Diözesanverband Freiburg e.V.

KreuzbundDiözesanverband Freiburg e.V.

Bericht: Lachgas – die neue Partydroge 2025

Zeit25.3.
OrtBruchsal
BerichtMaritta Heilig
BilderMaritta Heilig

Was ziehen die sich da rein?
Aktuelle Konsumtrends bei Jugendlichen u.a. Lachgas – die neue Partydroge

Für einen interessanten Vortrag konnte Maritta Heilig wieder Herrn Philipp Weber von der Präventionsstelle Sucht des Stadt- und Landkreises Karlsruhe in das Haus der Begegnung Bruchsal gewinnen, in dem auch die Gruppen­abende der Bruchsaler Kreuz­bund­gruppen stattfinden.

Pünktlich konnte Herr Weber vor vielen Interessierten mit dem Vortrag beginnen. Insbesondere ist er auf die Themen Lachgas und E-Zigaretten bzw. Vapes eingegangen und hat auch über Aktuelles zum Thema Cannabis berichtet (als Ergänzung bzw. Erfahrungen seit dem letzten Infor­mationsabend).

Quelle: pixabay

Das Thema Lachgas ist im Stadt- und Landkreis Karlsruhe insbesondere bei Jugendlichen stark vertreten. Er gab einen Einblick: was ist eigentlich Lachgas und welche potenziellen Risiken des Konsums ergeben sich.

Lachgas in bunten Kartuschen stehen in Deutschland vielerlei zur Verfügung – ob im Kiosk, Tankstelle etc. ist dieses Gas frei verkäuflich. Es gibt keinerlei gesetzliche Regelungen dazu.

Abgefüllt in Luftballons verspricht Lachgas den ultimativen Kick und dieser dauert nur wenige Minuten. Daher ist es durchaus üblich, dass dieser Kick mehrfach hintereinander wiederholt wird. Der Konsum von Lachgas wird verharmlost, jedoch kann dies langfristige, gesundheitliche Schäden verursachen. Herr Weber hat uns die Schäden aufgelistet und wir waren perplex, wie schädlich doch dieses „harmlose“ Gas ist – und auch die Feststellung: Lachgas macht wie jede Droge süchtig und es kann schon nach kurzer Zeit zu irreparablen Schädigungen kommen.

Wir waren uns alle einig, dass es wünschenswert wäre, hier gesetzliche Regelungen einzuführen, dass zumindest Jugendliche unter 18 Jahren dies nicht erwerben dürfen.

 

Ein weiteres Thema war der Konsum von E-Zigaretten und Vapes bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Was sagt das Gesetz?
Aufgrund des Jugendschutzgesetztes dürfen Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres E-Zigaretten und Tabakerhitzer weder kaufen noch konsumieren.
– Hm – da sehe ich vielerorts oft was anderes.

Herr Weber hat uns über die wesentlichen Bestandteile der E-Zigaretten und Vapes aufgeklärt. Im Besonderen hat er auf die Liquids hingewiesen, welche mit und ohne Nikotin sein können.

Kauf und Konsum von allen Tabakerzeugnissen, E-Zigaretten und Vapes sind gesetzlich ab dem 18. Lebensjahr erlaubt. Auch nikotinfreie Produkte dürfen erst mit 18 Jahren erworben werden.

Die süßen Aromen der nikotinhaltigen Liquids der E-Zigaretten und Vapes mit Geschmacksrichtungen z.B. Erdbeere, Minze, Bubble Gum oder Cola - verpackt in knalligen Farben - können den Eindruck vermitteln, es handle sich um harmlose Lifestyle-Produkte.

Weitere Risiken ist die Einübung von Suchtverhalten, Nikotin-abhängig­keit und Umstieg auf Tabakprodukte.

Laut BZgA haben erste Studien bereits ergeben, dass insbesondere 12- bis 17-Jährige bereit sind, diese E-Zigaretten und Vapes auszuprobieren.

Langfristige Studien zu diesen Produkten gibt es noch nicht – daher kann noch nichts über Spätfolgen berichtet werden.

Cannabis nach der Teillegalisierung

Bereits im letzten Jahr hatten wir hierzu einen Info-Abend. Ergänzend zu den dortigen Ausführungen konnte Herr Weber zum jetzigen Zeitpunkt ergänzen:

Bisherige Daten deuten auf eine moderate Erhöhung des Konsums bei bereits regelmäßigen Nutzern hin. Der Konsum unter Jugendlichen ist weitgehend unverändert. Langfristige Auswirkungen der Legalisierung auf das Konsumverhalten und die öffentliche Gesundheit bedürfen jedoch weiterer Beobachtung und Forschung.

Es war wieder ein sehr interessanter und informativer Vortrag, bei dem das Engagement von Herrn Weber für die Prävention für Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern bei uns angekommen ist.

Mit einem kleinen Dankeschön durften wir ihn dann in den wohlverdienten Feierabend verabschieden.