Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft

für Suchtkranke und Angehörige

Diözesanverband Freiburg e.V.

KreuzbundDiözesanverband Freiburg e.V.

Bericht: Informationsabend Cannabis 2024

Zeit9.9.
OrtBruchsal
BerichtMaritta Heilig
Quelle:Pixabay

Die Kreuz­bund­gruppe Bruchsal II hat zu einem Infor­mationsabend am 9. September eingeladen, um über das neue Cannabisgesetz und dessen Auswirkungen zu informieren. Es kamen nicht nur Interessierte aus den eigenen Reihen, sondern auch Gruppenleiter der bw-lv Bruchsal und Jugendleiter.

Als Referent agierte Herr Philipp Weber von der Suchtprävention Karlsruhe.

In sehr anschaulicher Weise hat er uns das Basiswissen und die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes näher gebracht und uns allgemeine Infor­mationen zur Droge vermittelt.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes haben sich viele Fragen ergeben – in unseren Gruppen wurde das Für und Wider des Gesetzes diskutiert.

In diesen Diskussionen kamen viele Fragen auf :

  • Was ist Cannabis eigentlich?
  • Wie kann es konsumiert werden?
  • Was ist in dem neuen Gesetz geregelt?
  • Welche Bedeutung haben die ab 1. Juli 2024 zulässigen Anbauvereinigungen?

Anhand einer Präsentation und vielen Erfahrungen im Rahmen der Sucht und dem Cannabis hat uns Herr Weber viele allgemeine Basisinformationen zu Cannabis gegeben – wir haben den Vortrag staunend verfolgt und viele Fragen gestellt.

Cannabis ist eine Pflanze, auch Hanfpflanze genannt. Neu für uns war, dass es männliche und weibliche Cannabispflanzen gibt. Die weibliche Cannabispflanze hat eine besondere Eigenschaft: die Wirkung als Rauschmittel.

Cannabis wird zu vielen verschiedenen Produkten verarbeitet, zum Beispiel zu Marihuana und Haschisch. Bei Marihuana handelt es sich um die getrockneten Blüten und Blätter der weiblichen Hanfpflanze, bei Haschisch um Cannabisharz.

Die häufigste Konsumform ist das Rauchen von Joints (umgangssprachlich kiffen). Das zerbröselte Haschisch oder Marihuana wird dabei in der Regel mit Tabak vermischt und zu einer Zigarette gedreht. Es gibt aber auch den Konsum über den Vaporiseur oder als Haschkekse und Tee mit Haschisch-Zusatz.

Herr Weber hat auch die positiven und negativen Wirkungen von Cannabis dargestellt.

Im weiteren Verlauf des Info-Abends ist Herr Weber auf das Cannabisgesetz und damit ursprünglich verfolgten Ziele eingegangen.

Das Cannabisgesetz sieht die geplante, kontrollierte Weitergabe von Cannabis an Erwachsen zu nicht medizinischen Zwecken vor.

Die erste Stufe ermöglicht den privaten Eigenanbau von 3 Cannabispflanzen bzw. bis zu 50 g Cannabis im privaten Raum.

Weiterhin ist der gemeinschaftliche, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen gesetzlich geregelt. Das Gesetz ist überwiegend zum 1. April 2024 in Kraft getreten, die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen gelten seit dem 1. Juli 2024.

In Baden-Württemberg gibt es zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keine genehmigte Anbauvereinigung.

Viele Infor­mationen haben wir auch zum Thema Medizinisches Cannabis erhalten:

  • Was ist das
  • Wie bekommt man es
  • Was muss man beachten
  • Wird damit Missbrauch betrieben

Alle Anwesenden waren von den anschaulichen Infor­mationen beeindruckt und waren sich einig:

Jetzt sind wir schlauer!