Die vom Referenten erstellte PowerPoint-Präsentation bildete die Grundlage der Seminareinheit. Deren Inhalte werden an dieser Stelle nicht wiedergegeben. Insofern wird im Wesentlichen auf die dortigen Ausführungen Bezug genommen.
Seit 2001 handelt es sich bei der Spielsucht um ein anerkanntes Krankheitsbild. Immer häufiger tritt die nicht stoffgebundene Suchtthematik in Kombination mit Alkohol oder Drogen auf. Für Außenstehende und nicht betroffene ist die Spielsucht und die damit verbundenen Zusammenhänge wenig transparent. Aus diesem Grund werden für Therapeuten Weiterbildungsangebote offeriert.
Im Kontext einer Vorstellungsrunde sind die Teilnehmenden gehalten, ob ein individueller Kontakt mit Gambling und Gaming bereits stattgefunden hat. Bei einigen ist dieser Tatbestand eingetreten.
Es wird davon ausgegangen, dass etwa viermal mehr Männer als Frauen spielen, in der Suchthilfe tauchen deutlich weniger Frauen auf: hier ist das Verhältnis eher 10 glücksspielabhängige Männer auf eine weibliche Betroffene. Die Akzeptanz von Verhaltenssüchten, z.B. im familiären Rahmen, stellt sich als äußerst kontrovers dar. Die Spielsucht geht oft mit Straftaten einher (Betrügereien), um die erforderlichen monetären Grundlagen zu beschaffen. Im privaten und familiären Umfeld werden Geldbestände entlehnt. Durch solche typischen Verhaltenswiesen brechen die sozialen Kontakte weg. Die Abstinenzdefinition im Kontext der Spielsucht stellt sich als komplex dar.
Die Teilnehmenden werden gebeten die individuellen Erwartungen und Wünsche an die Seminareinheit zu artikulieren:
- Handling in der Gruppe;
- Rückfälligkeit erkennen;
- kritische Diskussion -> Gaming;
- Basisinformationen;
- psychologische Hintergründe (Gambling);
- Vertrauen / Misstrauen gegen Spieler;
- Handynutzung vs. Handysucht;
- raus aus der Schuldenfalle;
- Alternativen zur Sucht;
- Gaming, was ist normal;
- Spielersperre.
Im Kontext der Spielsucht werden Gewinn und Verlust verzerrt wahrgenommen, die Schere
geht immer weiter auseinander.
Durch die Änderung der formalen glückspielrechtlichen Rahmenbedingungen (Landesglücksspielgesetz) in 2012 sollte die Anzahl der Spielhallen deutlich reduziert werden.
Faktisch greift die Gesetzesgrundlage erst seit 2021 davor wurden überwiegend Härtefälle moniert und die Schließung ausgesetzt.
Aktuell haben einige Spielhallen geschlossen (da weniger als 500 Meter Abstand zur Kinder- und Jugendeinrichtungen oder untereinander)
dafür wurde aber das Online-Glücksspiel legalisiert (Glücksspiel-Staatsvertrag 2021). Die Spielmöglichkeiten haben unter dem Strich also eher noch zugenommen.
Die Möglichkeiten des Glücksspiels unterliegen einem ständigen Änderungsprozess. Hierzu zählt u.a. die Entwicklung der Sportwetten. Diese sind mittlerweile in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Annahmestellen von Sportwetten mit Aufenthaltsqualität werden im rechtlichen Sinn als Vergnügungsstätten eingestuft.
Den Teilnehmenden wird ein Film über das Thema „Glücksspiel“ gezeigt, ohne Ton und Kommentar. Im Nachgang werden individuelle Eindrücke artikuliert. Die gesehenen Bilder erinnern an die eigenen Suchterfahrungen. Das Suchtmittel gestaltet den Tagesablauf. Als Betroffener habe ich schnelle und einfache Kontrolle über meine Gefühle. Bei Spielsucht werden emotionale Verluste in monetäre Verluste umgewidmet. Diese nicht stoffgebunden Sucht ist auch als Beziehungskrise einzustufen. Es gibt faktisch keine Kontrolle mehr.
Computerspielstörung – eine weitere Verhaltenssucht – wird mittlerweile ebenfalls als Krankheitsbild anerkannt.
Gesamtgesellschaftlich erfährt das Thema Medien und Medienabhängigkeit
momentan große Aufmerksamkeit.
Die Gründe hierfür liegen darin, nahezu jeder von uns nutzt Medien, sowohl beruflich als auch privat.
Anlass zur Sorge ist die Fragestellung, wer wie lange im Netz unterwegs ist. Für diesen Zweck wird häufig nicht mehr der PC sondern das Smartphone genutzt.
Für die Einordnung als psychische Erkrankung ist das Zeitkriterium aber nicht vorrangig entscheidend, wird aber oft als Indikator dafür gesehen.
Auch hier gilt eher der Kontrollverlust und die Ausübung trotz negativer Konsequenzen als stichhaltigeres Merkmal.